Stadt lenkt ein beim Streit mit Quartierverein Wiedikon
Der Quartierverein hat bei einer juristischen Auseinandersetzung mit der Stadt Zürich einen Sieg errungen. Das Präsidialdepartement erstattet uns die Portokosten für den Neuzuzügeranlass 2025 in Höhe von gut 1'300 Franken zurück. Eine Forderung, die der Quartierverein seit Dezember 2025 geltend gemacht hatte – wie in früheren Jahren. Dieser Erfolg hat auch Auswirkungen auf andere Quartiervereine, die die neue Subventionsvereinbarung nicht unterzeichnet haben.

Doch schön der Reihe nach. Als Präsident des Quartiervereins Wiedikon (bis zu meinem Rücktritt im März 2026) musste ich diese Gelder der Stadt in einem eigentlichen juristischen Kampf «abringen». Denn die Direktorin der Stadtentwicklung Anna Schindler und ihre damalige Vorgesetzte Stadtpräsidentin Corine Mauch wollten letztes Jahr die Quartiervereine dazu bringen, erst die umstrittene «Subventionsvereinbarung» für die Jahre 2025 bis 2028 zu unterzeichnen – bevor rückwirkend die städtischen Gelder ausbezahlt würden. Ein fragwürdiges Druckmittel, das aber nicht verfing. Unser Hauptargument: Weil die definitive Subventionsvereinbarung erst am 13. November 2025 allen Quartiervereinen zugeschickt wurde, konnte die neue Regelung bei der Einladung an Neuzuzüger/innen (Frühherbst 2025) noch gar nicht in Kraft sein.


Doch die Verwaltung spielte auf Zeit: Erst verzögerte Frau Schindler die Auszahlung, indem sie mitteilte: «Für die Vergütung der Portokosten besteht keine Rechtsgrundlage» (Mail vom 1. Dezember 2025). Als wir sie daraufhin wiederholt baten, uns eine anfechtbare Verfügung auszustellen (8.12.25 / 16.1.26 / 2.2.26), brauchte sie dafür zwei Monate, um uns eine solche am 4. Februar 2026 zu schicken. Wie erwartet wurde unser Begehren abgewiesen. Wir könnten allerdings, hiess es in der Rechtsmittelbelehrung, eine Neubeurteilung durch den Stadtrat von Zürich verlangen. Diese sei im Falle einer Abweisung kostenpflichtig, die Pauschalgebühr betrage «in der Regel» Fr. 400.-

Daraufhin beschloss der Vorstand des Quartiervereins anfangs Februar 2026, ein solches Gesuch einzureichen. Antrag und Begründung des drei Seiten umfassenden Begehrens wurden hauptsächlich von QV-Mitglied Brigitte Pfiffner, ehemalige Bundesrichterin (2009- 2019), formuliert. Abgesehen von einem formaljuristischem Schriftenwechsel (Replik/Duplik, neue Vollmacht für den zurückgetretenen Präsidenten) hörten wir monatelang nichts mehr von der Stadtverwaltung.
In der Zwischenzeit stellten zwei QV-Mitglieder statutengemäss den Antrag, dass der Quartierverein an seiner nächsten Generalversammlung über die vorgeschlagene Subventionsvereinbarung diskutieren solle. Der Anlass vom 26. März 2026 war die bestbesuchte GV unserer Vereinsgeschichte. Nach einer lebhaften Diskussion lehnte das Plenum diesen «Knebelvertrag», wie er genannt wurde, deutlich ab. Ähnlich hatten zuvor und danach die drei Quartiervereine Altstetten, Wipkingen und Industrie (Kreis 5) entschieden.

Ebenfalls diesen Frühling wurden ein neuer Stadtpräsident sowie drei neue Stadträte gewählt. Um den neuen Neugewählten etwas Zeit zu geben, erkundigten wir uns erst Ende Juni 2026 beim zuständigen Präsidialdepartement nach dem Stand unseres Verfahrens. Wiederum wurden wir um viele weitere Wochen vertröstet – auf «irgendwann nach den Sommerferien». Am 11. September wandte ich mich direkt an den neuen Stadtpräsidenten Raphael Golta mit der Frage: Wie lange soll dieser Rechtsstreit mit dem Quartierverein Wiedikon weitergeführt werden? Und siehe da, seine Stabschefin verkündete, «dass das Verfahren kurz vor dem Abschluss» stehe. Endlich!

Der Entscheid ist erfreulich. Am 15. September teilte uns Anna Schindler mit: «Nach Rücksprache mit dem Stadtpräsidenten sind wir zum Schluss gekommen, dass für das Jahr 2025 besondere Umstände vorliegen.» Deshalb werde unser Gesuch gutgeheissen und der Betrag für die Portokosten von Fr. 1'338.95 nach Ablauf der 30-tägigen Einsprachefrist überwiesen. Mit einer drei Seiten umfassenden Abschreibeverfügung wurden die zuvor gemachten Ablehnungsgründe (keine Rechtsgrundlage, Verweis auf Merkblätter) kurzerhand zurückgezogen.
Interessantes Detail: In Kopie genommen wurde beim Entscheid auch Pierre Heusser, der Ombudsmann der Stadt Zürich. Dieser war nämlich kurz vorher vom Quartierverein Altstetten unter Leitung von Präsidentin Esther Leibundgut in der gleichen Sache kontaktiert worden. Entsprechend erfreut schrieb uns der Ombudsmann: «Wir freuen uns über diesen positiven Verlauf, da Ihr ursprüngliches Begehren zuerst abgewiesen wurde.»


Wie steht es um die übrigen städtischen Beiträge?
Diesen Erfolg nimmt der Vorstand des Quartiervereins nun zum Anlass, um auch die übrigen städtischen Gelder wie Administrationspauschale, Bevölkerungspauschale, Veranstaltungsunterstützung für zehn durchgeführte Anlässe für das Vereinsjahr 2025 zurückzufordern. Beiträge, die seit Jahrzehnten – beruhend auf einer älteren Charta der Zusammenarbeit – mit Zustimmung des Gemeinderats bis 2024 anstandslos ausbezahlt worden sind. Auch diese Beiträge sind für das Vereinsjahr 2025 nach unserer Auffassung geschuldet. Denn die erst im November 2025 in Kraft gesetzte Subventionsvereinbarung kann keine negative Rückwirkung entfalten.
Die Summe der übrigen städtischen Gelder beträgt allerdings deutlich mehr als die Portokosten, nämlich Fr. 23'275. Das Begehren ist eingereicht und wir sind gespannt, ob auch dieses Mal hartnäckig gestritten werden muss oder ob die Stadtverwaltung Lehren aus ihrem Rückzug zieht. Affaire à suivre, wir werden darüber berichten.

Jassturnier vom 22. November 2025

1.-August-Feier 2026

Besucher/innen Künstler im Quartier 2025

Familienausflug 2026
Autor: Urs Rauber, Präsident QVW (2017 bis März 2026)
Bilder:
Portraitfotos von Anna Schindler, Corine Mauch, Raphael Golta und Pierre Heusser mit freundlicher Genehmigung der Stadt Zürich
Portraitfoto von Esther Leibundgut mit freundlicher Genehmigung von Esther Leibundgut
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