Wie sich die Stadt Zürich schwer tut mit ihren Quartiervereinen (2)
- Quartierverein Wiedikon

- 26. Feb.
- 6 Min. Lesezeit
Persönliche Bilanz aus zehn Jahre Quartierarbeit (2016 – 2026) – Teil 2
In den letzten fünf Jahren hat sich der Druck der Zürcher Stadtpräsidentin auf die Quartiervereine deutlich verstärkt. Aus der skizzierten «einfachen Vereinbarung», wie die Quartierkonferenz (QK) im Juni 2021 noch festhielt, sind inzwischen 9-seitige überbordende Verträge geworden, die jeder Quartierverein unterzeichnen muss, will er nicht auf städtische Unterstützungsgelder verzichten.

Vorerst hörten wir in der Quartierkonferenz (deren Vizepräsident ich von 2021 bis 2025 war) lange nichts mehr zu diesem Thema von der Stadtentwicklung Zürich (STEZ). Die Stadt suche noch einen Juristen, hiess es jeweils auf Anfrage. Erst im Januar 2024 lud Günther Arber eine dreiköpfige QK-Delegation ein, der neben mir und einem weiteren Vorstandsmitglied der QK-Präsident Martin Bürki (Präsident QV Wollishofen) angehörte. Die verantwortliche Direktorin Anna Schindler nahm nicht am Treffen teil. An der Sitzung legte uns Arber eine vertraulich klassifizierte Subventionsvereinbarung (SV) vor. Diese wurde von ihm erläutert, aber nicht mit uns diskutiert. Änderungsvorschläge und Streichungen waren unerwünscht. Entsprechend frostig war die Stimmung. Im März 2024 durften wir das Dokument allen Quartiervereinen zustellen.
An der ausserordentlichen Versammlung der Quartierkonferenz vom 18. April 2024 fiel der Vorschlag der Stadt bei den anwesenden Quartiervereinen einhellig durch (21 gegen 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Am 6. Mai 2024 übermittelten wir diese Stellungnahme an die STEZ, ausdrücklich adressiert an Direktorin Anna Schindler. QK-Präsident Bürki bat um weitere Gespräche. In der Folge verhärteten sich die Fronten rasch. Einen Rückzug oder das Begehren um Überarbeitung lehnten Arber und der beigezogene Jurist Maurus Bieler rundweg ab, STEZ-Direktorin Schindler schwieg beharrlich weiter. Arber teilte uns mit, die Ausrichtung von Beiträgen an Quartiervereine könne ohne SV «vor dem Hintergrund der rechtlichen Anforderungen nicht fortgeführt werden». In einem Beschluss des Stadtrates vom 13. November 2024 doppelte Stadtpräsidentin Mauch in einer Antwort auf eine Anfrage aus dem Gemeinderat (Flurin Capaul/FDP und Benedikt Gerth/Die Mitte) nach: «Eine neuere bundesgerichtliche Rechtsprechung» zu staatlichen Beiträgen verlange den Abschluss von Subventionsvereinbarungen.

Brigitte Pfiffner, Rechtsanwältin und ehemalige Bundesrichterin
Die Quartierkonferenz hat diese Frage durch drei Rechtsexperten prüfen lassen: einen hochrangigen Juristen, der für die Stadtverwaltung arbeitet; den auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt Dr. Mischa Morgenbesser; sowie die ehemalige Bundesrichterin Dr. Brigitte Pfiffner (Grüne Partei). Alle drei kamen zum selben Schluss: «Die Rechtslage betreffend Subventionen hat sich nicht geändert. Ein Subventionsverhältnis kann, muss aber nicht durch eine Subventionsvereinbarung geregelt werden.» (Braucht es neue Subventionsvereinbarungen der Stadt Zürich mit allen 25 Quartiervereinen?)

Dieses Resultat hat mich erschüttert, denn Stadtrat und Stadtentwicklung hatten uns mit dem Verweis auf eine neue Rechtslage auf eine falsche Fährte geführt. Zwar hat die Stadt das Recht, neue Subventionsverträge abzuschliessen – muss es aber nicht tun. Nach wie vor können öffentliche Gelder durch eine einfache Verfügung des Stadtrats oder Gemeinderats verteilt werden, ohne dass die Empfänger einen «Subventionsvertrag» unterzeichnen müssen.
Quartiervereine wollen Anerkennung, keine Subventionen
Kleiner Exkurs: Subventionsverträge sind üblich und sinnvoll bei Empfängern grosser Summen wie Tonhalle, Opernhaus, Zoo Zürich usw. Für die Ausschüttung eines Betrages zwischen 10'000 und 20'000 Franken alle vier Jahre einen 9-seitigen Vertrag zu unterschreiben, ist Verhältnisblödsinn. Die Arbeit der Quartiervereine erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich, ohne Leistungsvereinbarung mit der Stadt. Von der Summe her entspricht die Unterstützung eines Quartiervereins der Vergabe eines bescheidenen Literaturpreises oder eines Jugendsportpreises, wie er von der Stadt Zürich dutzendfach jedes Jahr vergeben wird. Solche Anerkennungsbeiträge kann die Stadt selbstverständlich ohne «Subventionsverträge» vergeben.
In der Folge erarbeiteten Schindler, Arber und Bieler ohne weitere Konsultation der Quartierkonferenz eine neue Weisung für den Gemeinderat. Erst mit grosser Verspätung konnte der Gemeinderat das Geschäft im Juli 2025 (statt wie geplant im Herbst 2024) verabschieden. Es kam zu einer Kampfabstimmung zur Grundsatzfrage Subventionsvertrag Ja oder Nein. Schliesslich setzte sich das rotgrüne Lager inklusive GLP mit 71 zu 41 Stimmen gegen die bürgerliche Seite durch. Es war eine entscheidende Niederlage für die Quartiervereine, da der Entscheid nicht zuletzt angesichts der bevorstehenden Gemeinderatswahlen leider in die parteipolitische Auseinandersetzung fiel. Die konkrete Ausgestaltung der Subventionsverträge wurde erst am 13. November 2025 bekannt, als die STEZ das neue Vertragsdokument allen Quartiervereinen zustellte – mit der Auflage, es bis 31. März 2026 oder später zu unterzeichnen (Subventionsvereinbarung für die Periode 2025–2028).
Was steht nun in der neuen SV? Bereits die Pflichtenverteilung ist sehr einseitig: Der Vertrag enthält acht (8) Paragrafen zu Pflichten des Quartiervereins, vier (4) zu Pflichten der Stadt. In der Zusammenarbeits-Charta von 2011 (bis Ende 2024 in Kraft) waren Rechte und Pflichten noch einigermassen ausbalanciert verteilt gewesen. Neben ausufernden Vorschriften zur Buchhaltungsführung, zum Umgang mit Bargeld, Kreditkarten und Zeichnungsberechtigungen wimmelt er von Mikromanagement. So wird zum Beispiel jeder Quartierverein verpflichtet, «relevante Informationen wie Probleme oder Konflikte, die das Quartier betreffen» an die Stadt weiterzuleiten (Art. 11 Abs. 5). Sowie «Die Dienstabteilung Stadtentwicklung (ist) ohne Verzug über ausserordentliche Vorkommnisse, insbesondere bei namhaften finanziellen und personellen Problemen» zu informieren (Art. 13 Abs. 2). Eine Meldepflicht, die gefährlich nahe an eine Denunziationspflicht grenzt.

Am Schluss der SV wird die Katze aus dem Sack gelassen: «Sollte der Quartierverein in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen die Subventionsvereinbarung verstossen, behält sich die Stadt vor, bereits ausbezahlte Beiträge zurückzufordern oder noch ausstehende Beiträge zurückzubehalten» (Art. 16). Diese Sanktionsandrohung atmet den Geist eines Obrigkeitsstaates, der mit dem Service Public des 21. Jahrhunderts nicht vereinbar ist.
Beni Weder, ein Urgestein unter den aktuellen QV-Präsidenten (Präsident in Wipkingen seit 2007), nennt diese Vereinbarung einen Knebelvertrag. Sein Vorstand, teilte er mit, werde diesen Vertrag nicht unterzeichnen, sondern der Stadt vorschlagen, «Leistungen bei uns gegen Entgelt zu beziehen». Der QV Altstetten unter Leitung von Präsidentin Esther Leibundgut goutiert den Vertrag ebenfalls nicht und will an der Generalversammlung darüber abstimmen lassen. Ähnlich kritisch sieht es der QV5 Industrie unter Präsidentin M. José Wolf, die ebenfalls die Mitglieder dazu konsultieren will. Die Position des QV Triemli unter Leitung von Cornel Grad ist derzeit noch offen.



Schwierig ist die Situation vor allem für kleinere Quartiervereine, die auf städtische Gelder stärker angewiesen sind. Manche haben gar keine andere Wahl als zu unterschreiben. War in der Zusammenarbeits-Charta von 2011, abgeschlossen auf Augenhöhe zwischen dem Präsidenten der Quartierkonferenz und der Stadtpräsidentin, noch der gegenseitige Wille zur Kooperation erkennbar, ist es heute die Konfrontation.
Wie viel bezahlt die Stadt dem Quartierverein
Die jährlich ausgeschütteten Gelder pro Quartierverein betragen zwischen 12'000 und 22'000 Franken (Periode 2021-2024). Dabei erhielt Wiedikon als territorial grösster Quartierverein bisher den höchsten städtischen Beitrag: CHF 22'610. Dieser setzte sich zusammen aus einer Administrationspauschale CHF 4'500, Veranstaltungsbeiträge für 10 Veranstaltungen/Jahr CHF 6'000, Quartiervernetzungsveranstaltung CHF 5'600 sowie einem Bevölkerungsbeitrag CHF 6'510. Diese Summe beträgt etwas mehr als ein Drittel des Jahresbudgets des QV Wiedikon.
Welchen Anteil tragen die Quartiervereine an ihrem Scheitern?
Selbstkritisch muss festgehalten werden, dass es den Quartiervereinen und der Quartierkonferenz nicht gelungen ist, eine kohärente Strategie gegenüber dem Vorgehen von Präsidialdepartement und STEZ zu entwickeln. Das hat mehrere Gründe: das ehrenamtliche Engagement, meist in der Freizeit ausgeübt, die manchmal etwas chaotische Sitzungsführung, die Vermischung der Grenzen zwischen Einsatz für Quartierverein und bezahltem Gemeinderatsamt (mehrere QV-Vertreter sitzen auch im Gemeinderat), das Schwanken zwischen Totalopposition und Anbiederung gegenüber der Stadtverwaltung und anderes mehr.
Gegenüber einer geschlossenen Opposition aus den Quartieren hätte die Stadt – so meine Einschätzung – im zentralen Punkt (kein neuer Vertrag) über kurz oder lang nachgegeben. Doch diese Einigkeit zerbrach spätestens im Winter 2024/2025, als die Quartiervereine nicht mehr selbst in der Rolle der Verhandlungspartei waren, sondern im Kampf zwischen politischen Konkurrenten im Gemeinderat aufgerieben wurden. Es war die Zeit, als die Quartiervereine von handelnden Subjekten zu Objekten auf der Bühne des Gemeindeparlaments wurden.
Wie der Wind inzwischen gedreht hat, zeigt ein kleiner Streit, den der Quartierverein Wiedikon seit Dezember 2025 mit dem Präsidialdepartement austrägt. Seit neun Jahren führen wir im Kreis 3 Neuzuzügeranlässe durch, so auch am 28. November 2025. Die Vorbereitung dazu beginnt jeweils Mitte Jahr. Wie jedes Jahr schickten wir anschliessend die Rechnung für die Portokosten in Höhe von CHF 1'338.95 an die Stadtentwicklung mit der Bitte um Rückerstattung. Wir stützen uns dabei auf das Reglement des Bevölkerungsamts von 2025 (darin ist keine SV erwähnt). Doch die Stadt lehnte unser Gesuch am 1. Dezember ab, da wir die Subventionsvereinbarung nicht unterzeichnet hätten. Mit anderen Worten die Stadt änderte die Spielregeln während des laufenden Spiels. Daraufhin baten wir am 8. Dezember um eine anfechtbare Verfügung.

Zweimal beschwerte ich mich als Präsident des Quartiervereins Wiedikon bei Anna Schindler. Auf die erste Mail vom 8. Dezember 25 liess sie durch ihre Sekretärin B.R. ausrichten, man werde erst Ende Januar antworten. Unsere Kritik: «Uns stört die Tatsache, dass sie als Teil der Stadtverwaltung keinen bürgerfreundlichen Service Public pflegen, sondern ein überholtes Obrigkeitsverhalten an den Tag legen: Hier die mächtige Verwaltung (die sich alles erlauben darf), dort der kleine Bittsteller (der froh sein kann, wenn er überhaupt eine Antwort kriegt).» Auf dieses zweite Schreiben vom 2. Februar erhielten wir bis heute keine Antwort. Gleichzeitig teilte man uns per Einschreiben mit, eine Neubeurteilung durch den Stadtrat könne «einige Zeit in Anspruch nehmen». Zudem werde dafür «eine Pauschalgebühr von Fr. 400.- erhoben.»
Das Vorgehen der Stadt zeigt beispielhaft, was unbotmässige Quartiervereine künftig erwartet.

