Entsorgungsaktion mit Meitlitrickli?
- Mitarbeiter des KITQV Support
- 18. Juni 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Apr.





Seit Wochen erhält der Quartierverein Anfragen und Flyer von Entsorgung + Recycling
Zürich (ERZ). «Entsorgungsaktionen 2025» steht darauf gross und «Entsorgen Sie Sperrgut, Grossmetall, Elektrogeräte und Grubengut in Ihrer Nähe». Toll, denkt man sich als
Anwohner, da entrümpeln wir doch gleich unseren Keller. Oder Estrich oder Vorgarten. Zwei Standorte werden im Kreis 3 empfohlen:
Känguruwiese (Döltschiweg 184) am Freitag, 4. Juli
und Kollerwiese (Schlossgasse 26) am Freitag, 11. Juli
Von 15 bis 19 Uhr darf jedermann dort gemäss ERZ «Möbel, Metallregale, Geräte, Vasen, Töpfe und anderes» vorbeibringen. Gleichzeitig können nicht mehr gebrauchte, aber noch
intakte Artikel zum Tauschplatz gebracht oder von dort nach Hause mitgenommen werden. Akzeptiert sind Artikel mit einer Maximallänge von 2,5 Meter oder einem Maximalgewicht von 40
Kilo. Ausser Sofas und Polstermöbel, die «max. 2 m lang» sein dürfen. Wichtig: Es fallen keine Kosten an. Auch das ist super – vor allem wenn man sich erinnert, dass ERZ-Chefin
Simone Brander (SP)
eben noch die Aufhebung der beliebten Gratisgutscheine für Sperrmüll-Entsorgung verkündet hat.
Doch halt, einen Haken gibt’s noch. Fett und rot eingerahmt steht da: «Bitte ohne Auto anliefern». Zwar stehen Handwagen zum Ausleihen bereit. Doch wie bitte soll ich einen 30 Kilo schweren Polstersessel vom Bernhard-Jäggi-Weg auf die Känguruwiese tragen? Oder ein 1 Meter 80 breites USM-Haller-Gestell von der Bühlstrasse auf die Kollerwiese? Und womit sollen 35 Kilo Grubengut aus dem Tiergarten an einen der Entsorgungsplätze transportiert werden? Wohl kaum mit einem Handwägeli von ERZ . . .
Wer nun mit dem Gedanken spielt, «ich fahr doch einfach mit dem Auto hin und lade vor Ort mein Sperrgut ab», da man eine «Empfehlung» ja auch ignorieren kann, wird eines Besseren belehrt. In der begleitenden E-Mail verwandelt sich nämlich die BITTE in ein VERBOT: «Eine Anlieferung mit dem Auto ist nicht gestattet.» So die zuständige Sachbearbeiterin an den Quartiervereinspräsidenten.



